Asbest
Asbest gefährdet die Gesundheit und wird deswegen als gefährlicher Abfall eingestuft. Daher sind bei der Handhabung und Entsorgung von Asbest die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu beachten. Heute ist die Verwendung von Asbest mit wenigen Ausnahmen verboten.
Bitte beachten! Der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Abfällen kann zur Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern führen und ist zudem strafbar! Das Einatmen solcher Asbestfasern kann zu Krebserkrankungen führen. Abbruch- und Sanierungsarbeiten müssen daher von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Während des gesamten Entsorgungsweges vom Abbruch bis zur Ablagerung ist sicherzustellen, dass Faserfreisetzungen ausgeschlossen sind.
Asbesthaltige Abfälle, z. B. Asbestzement-Platten, asbesthaltige Blumenkästen, Fassaden- oder Balkonverkleidungen werden in Kleinmengen bis 0,5 m³ im Entsorgungszentrum Dußlingen-Rahnsbachtal gegen 14 Euro Kleinanlieferungsgebühr angenommen. Bei größeren Mengen setzen Sie sich wegen den Annahmebedingungen bitte mit dem Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen-Tübingen (ZAV) in Dußlingen unter der Telefon-Nummer 07072 918850 in Verbindung. Auf dem Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich werden asbesthaltige Abfälle nicht angenommen!
Auch von der städtischen Sperrmüllabfuhr sind sämtliche asbesthaltigen Materialien ausgeschlossen.