Elektronikschrott
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen seit 2006 alte Elektrogeräte nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC, bis hin zum Rasierapparat. Auch ausgediente Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen mit elektronischen Bauteilen sind von dieser Regelung betroffen.
All diese Alltagshelfer haben bisher den Hausmüll – stärker als andere Abfallarten – mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber belastet. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten wird die Umwelt außerdem dadurch entlastet, dass Ressourcen geschont werden: Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1.000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.
Seit 2006 werden alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden, anhand einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet: Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Natürlich müssen auch alte Geräte ohne Kennzeichnung getrennt vom Restmüll beseitigt werden.
Bei der städtischen Sperrmüllsammlung werden Elektrogeräte aus Haushalten einmal im Jahr kostenlos vor Ihrer Haustüre abgeholt.
Elektro-Kleingeräte unter 30 cm Kantenlänge (z.B. Telefone, Vapes/E-Zigaretten, Haartrockner, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, Staubsauger, Mixer, Toaster etc.), Leuchtstoffrören und Energiesparlampen können über das Schadstoffmobil der TBR kostenlos abgegeben werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Entsorgung haushaltsüblicher Mengen Elektroaltgeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen an speziell dafür eingerichteten Sammelstellen. Diese sind für Anlieferer aus der Stadt Reutlingen der Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich (Ausnahme Photovoltaik-Module: nur übers Entsorgungszentrum Dusslingen-Rahnsbachtal).
Für größere Abgabemengen (> 20 Stück) ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
Entsorgung von E-Bikes. Auf dem Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich können E-Bikes bis 25 km/h (mit und ohne Akku) kostenlos entsorgt werden. (Separate E-Bike Akkus sind von der Annahme ausgeschlossen!). E-Bikes bis 45km/h hingegen, laufen nicht als „Elektrogerät“, sondern als „Autoteile“ und müssen über den Handel (private Entsorgungsunternehmen) entsorgt werden. Bei der Entsorgung eines E-Bikes über die städtische Sperrmüllabfuhr, muss der Akku vorher entfernt und separat entsorgt werden.
Geräte mit Verbrennungsmotoren, benzin-, diesel- und gasbetriebene Maschinen wie z. B. Rasenmäher, Motorsägen fallen nicht unter das ElektroG. Auch von der städtischen Sperrmüllabfuhr sind sie ausgeschlossen! Sie können ohne Flüssigkeit (Motorenöl, Benzin etc.) über den Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich (ZAV) oder private Entsorger entsorgt werden, z.B. die
Rohstoffverwertung Reutlingen (RVR) GmbH & Co. KG
Sondelfinger Straße 8, 72760 Reutlingen
Telefon 07121 345380
Fax 07121 3453811
E-mail: info(at)rv-reutlingen.de
Internet: www.rv-reutlingen.de
Adressen weiterer privater Entsorger entnehmen Sie bitte dem Internet