Das Einwegpfand wurde 2003 eingeführt, um den wilden Müll durch Einwegverpackungen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zu reduzieren und um indirket die Verwendung der ökologischen vorteilhaften Mehrwegpfandflasche zu fördern.
Das Pfand für Einweggetränkeverpackungen, d. h. Dosen und Flaschen (aus PET oder Glas) in den Größen von 0,1 bis 3 Litern beträgt 0,25 €
Darunter fallen:
- Bier und Biermischgetränke
- Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure)
- Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure), z. B. Eistee, Alcopops
Händler mit mehr als 200 m² Ladenfläche müssen alle bepfandeten Einweggetränkeverpackungen der Materialarten, die sie auch verkaufen, zurücknehmen. Das heisst, alle leeren Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird.