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Impressionen aus Reutlingen
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Hundekotbeutel-Spender

Im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen - die Stadt Reutlingen steht vor großen finanziellen Herausforderungen - wurde im März 2026 vom Gemeinderat beschlossen, die rund 150 städtischen Hundekotbeutel-Spender samt den dazugehörigen öffentlichen Abfallbehältern abzubauen. Ziel der Maßnahme ist es, den städtischen Haushalt zu entlasten und die Selbstverantwortung der Hundebesitzer:innen zu fördern.

Die Entscheidung, die kostenlose Ausgabe von Hundekotbeuteln und deren Entsorgung einzustellen, sollte den städtischen Haushalt um insgesamt 94.000 Euro entlasten. (Da Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden, wird die Beseitigung des Hundekots und die Bereitstellung der Hundekotbeutel nicht, wie viele annehmen, über die Hundesteuer finanziert.)

Daraufhin haben die TBR in den vergangenen Wochen alle Hundekotbeutel-Spender samt den dazugehörigen Abfallbehältern im Stadtgebiet Reutlingen abgebaut.

Nachdem die Proteste aus der Bevölkerung über die Abschaffung dieses kostenlosen Angebots für Hundebesitzer:innen sehr groß waren, hat Oberbürgermeister Thomas Keck nun veranlasst, dass alle 150, die Hundekotbeutel-Spender begleitenden, öffentlichen Abfallbehälter wieder angebracht werden.

Hundebesitzer:innen haben damit nun wieder die Möglichkeit, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner beim Spaziergang vor Ort ordnungsgemäß zu entsorgen. Auf die Hundekotbeutel selbst werden sie allerdings weiter verzichten müssen. Da die Beutel im Handel für wenige Euro zu haben sind, schätzt die Stadtspitze die Belastung als vertretbar ein.

Dass Hundekotbeutel bislang kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, ist lediglich als erweitertes Angebot zu sehen und entspricht keiner Pflichtleistung, aus der ein Anspruch abgeleitet werden kann. Grundsätzlich ist jede/r Hundebesitzer:in verpflichtet, für die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften seines Hundes selbst zu sorgen.  Zuwiderhandlungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) entsprechend dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden.

 Stadtplanansicht aller Standorte ehemaliger Hundekotbeutel-Spender