Zum 1. Januar 2025 stand den Haushalten und Arbeitsstätten in der Stadt Reutlingen eine Anpassung der Abfallgebühren ins Haus. Grundlage dafür waren Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung (Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen).
In den folgenden Infoblättern haben wir Ihnen einige Informationen zu den neuen Abfallgebührensätzen zusammengestellt.
Wenn Sie im Zuge der Gebührenanpassung Ihre Behältergröße oder Ihren Abfuhrrhythmus ändern wollen, so muss dies schriftlich erfolgen. Das Formular hierfür erhalten Sie über untenstehenden Link bzw. an der Rathausinformation, bei den Bezirksämtern oder den TBR direkt.
Die Abfallgebühren wurden letztmals ab dem 01.01.2019 neu festgesetzt. Durch Optimierung der Abfallsammlung, des Transports und der Entsorgung konnten die Gebühren trotz gestiegener Kosten fast 5 Jahre konstant gehalten werden. Allerdings ist nun nach diesem langen Zeitraum der Gebührenkonstanz eine Anpassung unumgänglich.
Wer seinen Abfall trennt, hat weniger Restmüll und kann somit die Gebühren senken. Die Technischen Betriebsdienste Reutlingen unterstützen die Bürgerschaft mit vielen gebührenfreien Angeboten:
Grundstückübergreifende Behältergemeinschaften sind unverändert möglich. Dadurch können Gebühren eingespart werden. Dies ist besonders interessant für Ein- und Zweipersonenhaushalte mit wenig Abfallaufkommen.
Schauen Sie sich die von uns erstellten Beispiele an um sich Klarheit zu verschaffen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Hotline der Technischen Betriebsdienste Reutlingen Telefonnummer 07121 303 5050 zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per Mail:
Sie können Ihre Behälter jederzeit schriftlich mit den bereitgestellten Formularen ändern. Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach Eingangsdatum. Wunschtermine für die Behälterumstellung sind dabei nicht möglich. Änderungen werden auf den Tag genau über Ihr Kundenkonto bei der FairEnergie abgerechnet.
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