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Deponie Schinderteich
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Erd- und Bauschuttdeponie Saurer Spitz

Die Deponie Saurer Spitz ist eine Deponie der Klasse 0 (DK 0) im Sinne der Deponieverordnung (DepV). Ihr Einzugsbereich ist das Stadtgebiet Reutlingen.

Der Betrieb der Erd- und Bauschuttdeponie Saurer Spitz wurde 2008 aufgrund notwendiger Erweiterungsmaßnahmen eingestellt.  Inzwischen sind die Baumaßnahmen abgeschlossen und der Regelbetrieb läuft seit dem 01.04.2021.

Zur Ablagerung auf der Erd- und Bauschuttdeponie zugelassen sind

Anlieferungsvoraussetzungen

  • Auf der Deponie Saurer Spitz darf nur Material angeliefert werden, welches auf der Gemarkung der Stadt Reutlingen angefallen ist.
  • Der angelieferte Abfall muss den Anlieferungsbedingungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Reutlingen sowie den Vorgaben der Benutzungsordnung der Deponie Saurer Spitz entsprechen.
  • Der für die Ablagerung auf der Deponie Saurer Spitz zugelassene Bodenaushub und Bauschutt muss die Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Tabelle 2 DepV einhalten.
  • Generell gilt für Boden und Bauschutt ein Verwertungsgebot! So hat jeder Anlieferer vorher zu prüfen, ob das Material verwertet werden kann!



Anlieferungsbedingungen

Grundsätzlich sind Abfälle aus einer Anfallstelle mengenmäßig aufzusummieren und als Gesamtmenge einzustufen

Für die Anlieferung von Bodenaushub bzw. sortenreinen Tonziegeln bis 10 Tonnen und für Bauschutt bis 2 Tonnen gilt ein „vereinfachtes Annahmeverfahren“. Hierbei versichert der Kunde bei der Anlieferung, mit Unterschrift auf dem Wiegeschein, dass der angelieferte Abfall den Zulassungsbedingungen für die Deponie Saurer Spitz entspricht. Die Anlieferung kann direkt,  ohne Voranmeldung erfolgen.
 
Für die Anlieferung von Bodenaushub bzw. sortenreinen Tonziegeln über 10 Tonnen und Bauschutt über 2 Tonnen gilt ein „förmliches Annahmeverfahren“. Eine Anlieferung ist nur nach Einreichung der Anlieferungserklärung für Bodenaushub/Ziegel bzw. Anlieferungserklärung für Bauschutt möglich. Sofern die Unterlagen vollständig sind, ist eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Werktagen zu berücksichtigen.
 
Für Bauschutt über 2 Tonnen und für Bodenaushub über 10 Tonnen bzw. , wenn herkunftsbedingte Anhaltspunkte für eine Schadstoffbelastung vorliegen, ist für die Annahme auf der Deponie Saurer Spitz eine „Grundlegende Charakterisierung“, mit entsprechender Analyse nach DepV erforderlich. Grundlegende Charakterisierung
 

Gebühren/Gebührenanpassung zum 01.01.2024!

Die Gebühren auf der Erd- und Bauschuttdeponie Saurer Spitz berechnen sich aus dem Gewicht des angelieferten Materials.

Neben einer Gebühr für unbelasteten Erdaushub muss ab 01.01.2024 auch eine Gebühr für mineralischen Bauschutt, der in der Regel nicht deponiert werden darf, sondern aufwändig zu recyceln ist, ausgewiesen werden:

Die Gebühr je Tonne Erdaushub wird auf 14,70 Euro, die für Bauschutt auf 121,80 Euro angepasst.

Die Gebühr für Kleinanlieferungen bis 500 Kilogramm Erdaushub wird auf 7,70 Euro, die für Bauschutt auf 40,00 Euro angepasst.

Durch Änderung der Abfallwirtschaftssatzung treten die notwendigen Anpassungen mit den neuen Gebührensätzen für mineralische Abfälle zum 01.01.2024 in Kraft.

Bei der Anlieferung von mineralischen Abfällen auf der Deponie Saurer Spitz sind die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die zukünftige Nachsorge in den Benutzungsgebühren mengenbezogen berücksichtigt

 
Weitere Informationen zu den Anlieferungsbedingungen können abgefragt werden unter: anlieferung.saurerspitz(at)reutlingen.de.


Erd- und Bauschuttdeponie Saurer Spitz
Schinderteich 1
72770 Reutlingen
Tel. 0 71 21 / 3 03 - 27 79

Öffnungszeiten

Für Kleinanlieferungen bis 2 Tonnen:

Montag bis Freitag
8.00 – 16.00 Uhr

Samstag
8.00 – 11.45 Uhr

Für Anlieferungen über 2 Tonnen:

Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 15.30 Uhr

 (vom 24.12. bis 06.01. geschlossen)

Ihr Ansprechpartner

Jan-Uli Kilian
Sachgebietsleitung Deponien
07121 / 303-2954
07121 / 303-2643
E-Mail senden / anzeigen
Zimmer 1.002
Technische Betriebsdienste Reutlingen
Am Heilbrunnen 107
72766 Reutlingen