Die Müllabfuhr ist täglich mit bis zu 14 Müllfahrzeugen und 56 Mitarbeitern im Stadtgebiet Reutlingen für Sie im Einsatz. Es werden 56.700 Haushalte mit insgesamt 70.000 Abfallbehältern angefahren. Dabei finden jährlich insgesamt 1,4 Millionen Leerungen statt. So werden rund 37.000 Tonnen Abfälle pro Jahr entsorgt.
An einem reibungslosen und kostengünstigen Ablauf bei der Abfallentsorgung durch die Müllabfuhr sind alle interessiert: Die Bürgerinnen und Bürger Reutlingens genauso wie die Mitarbeiter der TBR. Im Folgenden sind deshalb einige Anregungen aufgeführt, die den Ablauf bei der Müllabfuhr erleichtern. Sie stellen Auszüge aus der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Reutlingen dar.
An einem reibungslosen und kostengünstigen Ablauf bei der Abfallentsorgung durch die Müllabfuhr sind alle interessiert: Die Bürgerinnen und Bürger Reutlingens genauso wie die Mitarbeiter der TBR. Im Folgenden sind deshalb einige Anregungen aufgeführt, die den Ablauf bei der Müllabfuhr erleichtern. Sie stellen Auszüge aus der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Reutlingen dar.
Bei der Bereitstellung der Abfallbehälter zur Entleerung ist grundsätzlich folgendes zu beachten: Alle Abfallbehälter müssen außerhalb des Entsorgungstermins auf privaten Grundstücken stehen. Lediglich am Abfuhrtag müssen die Abfalltonnen (80, 140 und 240 Liter-Behälter) durch die Bürgerinnen und Bürger am Gehwegrand bereitgestellt werden. Dies muss rechtzeitig erfolgen, spätestens jedoch bis 6.00 Uhr. Das gilt übrigens auch für die Grüngut- und Sperrmüllabfuhr und die Bereitstellung der Gelben Säcke!
Die großen Abfallcontainer (770 und 1.100 Liter-Behälter) hingegen werden am Abfuhrtag im Rahmen des „Full Service“ von den Mitarbeitern der Müllabfuhr zur Entleerung abgeholt und im Anschluss wieder dorthin zurückgestellt. Zu beachten ist hierbei, dass die Containerstellfläche ebenerdig und gut durch die Müllwerker erreichbar ist, beispielsweise darf die Entfernung des Stellplatzes von der Straße nicht mehr als 50 Meter betragen.
Falls eine Baustelle die Anfahrt der Müllfahrzeuge behindert, sind alle Abfallbehälter, Gelben Säcke, Grüngut etc. am Entsorgungstermin vor bzw. hinter der Abschrankung der jeweiligen Baustelle, an einem Ort, welcher durch die Müllfahrzeuge befahrbar ist, bereitzustellen.
Müllboxen in Großwohnanlagen müssen am Abfuhrtag offen und für die Müllwerker zugänglich sein. Das Gleiche gilt für Behälter, die mit Bügelschlössern versehen sind.
Die großen Abfallcontainer (770 und 1.100 Liter-Behälter) hingegen werden am Abfuhrtag im Rahmen des „Full Service“ von den Mitarbeitern der Müllabfuhr zur Entleerung abgeholt und im Anschluss wieder dorthin zurückgestellt. Zu beachten ist hierbei, dass die Containerstellfläche ebenerdig und gut durch die Müllwerker erreichbar ist, beispielsweise darf die Entfernung des Stellplatzes von der Straße nicht mehr als 50 Meter betragen.
Falls eine Baustelle die Anfahrt der Müllfahrzeuge behindert, sind alle Abfallbehälter, Gelben Säcke, Grüngut etc. am Entsorgungstermin vor bzw. hinter der Abschrankung der jeweiligen Baustelle, an einem Ort, welcher durch die Müllfahrzeuge befahrbar ist, bereitzustellen.
Müllboxen in Großwohnanlagen müssen am Abfuhrtag offen und für die Müllwerker zugänglich sein. Das Gleiche gilt für Behälter, die mit Bügelschlössern versehen sind.
Grundsätzlich dürfen die Abfallbehälter nur so weit befüllt werden, dass sich deren Deckel mühelos schließen lässt. Das Einstampfen und Pressen von Abfällen ist nicht gestattet. Mehrmengen neben der Bio- und Restmülltonne werden nur in speziellen, dafür vorgesehenen Mehrmengensäcken mitgenommen. Einzige Ausnahme bilden sperrige Kartonagen (nicht Papier!), die als Mehrmenge auf ein handliches Maß von 100 x 50 x 50cm gefaltet, neben den Behälter bereitgestellt werden können. Die Gesamtmenge ist dabei pro Papierbehälter auf 1 Bündel begrenzt.
Bei der Befüllung der Abfallbehälter ist darüber hinaus ein Maximalgewicht zu beachten, da Behälter oder Müllauto ansonsten beim Schüttvorgang Schaden nehmen können. Das maximale Gesamtgewicht von Abfallbehältern mit 80 Litern Füllraum beträgt 35 kg, von 140 Liter-Behältern 60 kg, von 240 Liter-Behältern 100 kg, von 770 Liter-Behältern 350 kg und von 1.100 Liter- Behältern 500 kg.
Des Weiteren gibt es Abfälle, die gänzlich von der Entsorgung über die städtischen Abfallbehälter ausgeschlossen sind, beispielsweise Flüssigkeiten, Bodenaushub und Bauschutt, Tierkadaver und Fäkalien, giftige, infektiöse oder leicht entzündliche Stoffe.
Im Winter sind die Abfälle so einzubringen, dass sie nicht im Behälter festfrieren. Das kann dadurch erreicht werden, dass Nässe vermieden wird. Insbesondere beim Biomüll hilft die Verwendung von zerknülltem Zeitungspapier. Hin und wieder kann es notwendig werden, die Abfallbehälter zu reinigen, denn Schmutzreste in der Tonne, insbesondere der Bio-, aber auch der Restmülltonne, sind ein hervorragender Nährboden für Bakterien. Inlettsäcke zur Auskleidung der Abfallbehälter sind nicht gestattet!
Bei der Befüllung der Abfallbehälter ist darüber hinaus ein Maximalgewicht zu beachten, da Behälter oder Müllauto ansonsten beim Schüttvorgang Schaden nehmen können. Das maximale Gesamtgewicht von Abfallbehältern mit 80 Litern Füllraum beträgt 35 kg, von 140 Liter-Behältern 60 kg, von 240 Liter-Behältern 100 kg, von 770 Liter-Behältern 350 kg und von 1.100 Liter- Behältern 500 kg.
Des Weiteren gibt es Abfälle, die gänzlich von der Entsorgung über die städtischen Abfallbehälter ausgeschlossen sind, beispielsweise Flüssigkeiten, Bodenaushub und Bauschutt, Tierkadaver und Fäkalien, giftige, infektiöse oder leicht entzündliche Stoffe.
Im Winter sind die Abfälle so einzubringen, dass sie nicht im Behälter festfrieren. Das kann dadurch erreicht werden, dass Nässe vermieden wird. Insbesondere beim Biomüll hilft die Verwendung von zerknülltem Zeitungspapier. Hin und wieder kann es notwendig werden, die Abfallbehälter zu reinigen, denn Schmutzreste in der Tonne, insbesondere der Bio-, aber auch der Restmülltonne, sind ein hervorragender Nährboden für Bakterien. Inlettsäcke zur Auskleidung der Abfallbehälter sind nicht gestattet!
Alle vorgenannten Punkte sollen nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung § 8, Absatz 1 eine "störungsfreie Sammlung" Ihrer Abfälle gewährleisten. Ist eine störungsfreie Sammlung nicht sichergestellt gibt es die Rote Karte und Ihre Abfälle bleiben, ohne Anspruch auf kostenlose Ersatzmaßnahme, stehen!

Je nach Vorkommnis, haben Sie dann folgende Möglichkeiten:
Je nach Vorkommnis, haben Sie dann folgende Möglichkeiten:
- Führen Sie bitte bis zum nächsten Entsorgungstermin eine Nachsortierung durch.
- Verwenden Sie bei einmaligen Mehrmengen bitte städtische Mehrmengensäcke für Biomüll bzw. Restmüll. Städtische Mehrmengensäcke für Biomüll bzw. Restmüll gibt es gegen Gebühr an der Rathausinformation, Marktplatz 22, Ihrem jeweiligen Bezirksamt oder bei den TBR, Am Heilbrunnen 107.
- Zerkleinern, falten und bündeln Sie Ihre Kartonagen-Mehrmenge bitte bis zum nächsten Entsorgungstermin auf ein Gesamtmaß von 100 x 50 x 50 cm pro Papierbehälter. Über den Häckselplatz Reutlingen-Betzingen können darüberhinausgehende Papier-Mehrmengen kostenlos entsorgt werden.
- Bestellen Sie bitte größere Abfallbehälter:
Online-Behälterbestellung (Privathaushalte)
Online-Behälterbestellung (Arbeitsstätten)
oder unter E-Mail: behaelterverwaltung@reutlingen.de bzw. Fax: 07121/303-2643; Infos unter Telefon: 07121/303 2935. - In allen vorgenannten Fällen können Sie eine kostenpflichtige Sonderleerung beantragen:
Online-Antrag Sonderleerung
oder unter E-Mail: muellabfuhr@reutlingen.de bzw. Fax: 07121/303 2946 ; Infos unter Telefon: 07121/303 2902.
Im Winter kann es vorkommen, dass Abfallbehälter nicht entleert werden können, weil der Bio- bzw. Restmüll in der Tonne einfriert. Dabei handelt es sich lt. Gesetzgeber um „höhere Gewalt“, die Behälter werden von der Müllabfuhr mit einer Blauen Karte gekennzeichnet und bleiben, ohne Anspruch auf kostenlose Ersatzmaßnahme, stehen.

Vermeiden Sie in der kalten Jahreszeit, z.B. durch den Einsatz von Papiertüten oder durch Einwickeln Ihrer Bioabfälle in Zeitungspapier, dass Flüssigkeit in die Tonne gelangt und somit ein Einfrieren der feuchten Abfälle an der Behälterwand. Stellen Sie Ihre Abfallbehälter erst am Entleerungstag zur Entleerung bereit, jedoch spätestens bis 6 Uhr.
Sollte Ihnen das in der Tonne verbleibende Restvolumen bis zur nächsten regulären Leerung nicht ausreichen, haben Sie nun folgende Möglichkeiten:
Vermeiden Sie in der kalten Jahreszeit, z.B. durch den Einsatz von Papiertüten oder durch Einwickeln Ihrer Bioabfälle in Zeitungspapier, dass Flüssigkeit in die Tonne gelangt und somit ein Einfrieren der feuchten Abfälle an der Behälterwand. Stellen Sie Ihre Abfallbehälter erst am Entleerungstag zur Entleerung bereit, jedoch spätestens bis 6 Uhr.
Sollte Ihnen das in der Tonne verbleibende Restvolumen bis zur nächsten regulären Leerung nicht ausreichen, haben Sie nun folgende Möglichkeiten:
- Verwenden Sie bitte städtische Mehrmengensäcke für Biomüll bzw. Restmüll. Städtische Mehrmengensäcke für Biomüll bzw. Restmüll gibt es gegen Gebühr an der Rathausinformation, Marktplatz 22, Ihrem jeweiligen Bezirksamt oder bei den TBR, Am Heilbrunnen 107.
- Beantragen Sie bitte eine kostenpflichtige Sonderleerung: Online-Antrag Sonderleerung oder unter E-Mail: muellabfuhr@reutlingen.de bzw. Fax: 07121/303 2946; Infos unter Telefon: 07121/303 2902 .