Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich alle Gegenstände aus dem Haushalt, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu groß, zu schwer oder zu sperrig für die Restmülltonne sind. Klassischer Weise sind das Möbel (z.B. Polstermöbel), Schrott (z.B. Metall-Gartenmöbel, Bügelbretter), Elektrogeräte (z.B. Fernseher, Kühlschränke), Matratzen etc.
Einzelstücke dürfen eine Größe von 2m x 1m x 1m und ein Gewicht von 50kg jedoch nicht überschreiten!
Eine Sperrmüllabfuhr können Sie mit dem Online-Sperrmüllantrag oder mit der Sperrmüllkarte in der hinteren Umschlagsklappe Ihres Entsorgungskalenders beantragen. Weitere Sperrmüllkarten erhalten Sie an der Rathausinformation, bei den Bezirksämtern oder bei den TBR. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Nur vom Auftraggeber unterschriebene Anträge können durch uns bearbeitet werden. Daraufhin wird Ihnen Ihr persönlicher Abfuhrtag schriftlich mitgeteilt. Die Abfuhr erfolgt in der Regel 4 - 6 Wochen nach Antragsstellung! Zum Jahreswechsel (November - Februar) kann die Wartezeit bis zu 10-12 Wochen betragen. Bitte beantragen Sie rechtzeitig!
Jeder Haushalt kann jährlich eine Sperrmüllabfuhr bis zu einer Menge von 5 Kubikmetern kostenlos anfordern. Mehrmengen werden mit 15 € pro angefangenem Kubikmeter in Rechnung gestellt.
Weitere Sperrmüllabfuhren im Jahr sind kostenpflichtig: Es fällt eine Anfahrtspauschale von 30 € an plus 15 € pro angefangenem Kubikmeter.
Eilabholungen, innerhalb von maximal 10 Werktagen, sind ebenfalls kostenpflichtig: Hier fällt eine Anfahrtspauschale von 60 € an plus 15 € pro angefangenem Kubikmeter.
Nach kostenpflichtiger Abholung des Sperrmülls erhalten Sie von den TBR einen Gebührenbescheid.
Die Berechnungsgrundlage ist die gesamte zum Zeitpunkt der Abholung angetroffene Menge am vom Auftraggeber genannten Abholort. Für Fremdzustellungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Achten Sie darauf, dass durch Ihren Sperrmüll der (Fußgänger-) Verkehr nicht mehr als notwendig behindert wird.
Metallteile und Elektroschrott (Kühlgeräte, Waschmaschinen, Computer etc.) bitte gesondert am Gehwegrand bereitstellen; sie werden von einem zusätzlichen Fahrzeug abgefahren.
Die Bereitstellung des Sperrmülls muss am Abholtag bis 6 Uhr erfolgt sein.
Bei mehr als 4 Kubikmeter bereitgestellter Menge muss bei der Verladung eine verantwortliche Person zugegen sein.
Für Fremdzustellungen ist der Auftraggeber verantwortlich. Nur die im Antrag angemeldeten Gegenstände werden mitgenommen!
Haushaltsentrümpelungen, Haushaltsauflösungen sowie gewerbliche Sperrmüllabfuhren können nicht von den TBR durchgeführt werden. Hier sind private Entrümpelungsfirmen die richtigen Ansprechpartner: