Art und Ort der Bestattung richten sich nach dem Willen des Verstorbenen. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dazu geäußert, entscheiden die nächsten Angehörigen. Sie haben die Wahl einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung. Weitere Möglichkeiten sind die Seebestattung und die Tuchbestattung verstorbener Muslime.
Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Vorrausetzung für diese Art der Bestattung ist der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen oder - falls ein solcher nicht vorliegt - der nächsten Verwandten.
Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.
Nach der Verbrennung wird die Asche in eine Urne gefüllt. Um Verwechslungen auszuschließen, wird jedem Sarg ein Schamottstein mit einer individuellen Einäscherungsnummer beigelegt. Dieser verbleibt in der Urne. Damit kann auch nach Jahren die Identität der verstorbenen Person eindeutig festgestellt werden. Die Urne wird schließlich in einem Grab oder auf See beigesetzt.
Im Krematorium Römerschanze können Trauernde anwesend sein, wenn der Sarg in den Kremationsofen gefahren wird. Sollten die Hinterbliebenen dies wünschen, sollten sie dies dem Bestatter rechtzeitig mitteilen.
Die Bestattung verstorbener Muslime sollte den islamischen Vorschriften entsprechen. Der Verstorbene wird nur mit Leichentüchern bedeckt, ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in das Grab gelegt. Anschließend wird der Leichnam mit Brettern abgedeckt und diese mit Naturmaterialien (Erde, Holz) bedeckt und das Grab anschließend aufgefüllt. Der Transport des Leichnames zur Grabstätte muss jedoch im Sarg erfolgen. Dort kann der Leichnam aus dem Sarg genommen und entsprechend den islamischen Vorschriften begraben werden. Die Tuchbestattung ist nur mit religiösem Hintergrund möglich.
Bei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben.