Ein Erdwahlgrab ist ein Grab, das aus einer oder mehreren Grabstellen besteht (ein oder mehrstelliges Wahlgrab). Entsprechend können hier mehrere Verstorbene bestattet werden. Wenn Angehörige Wert darauf legen, nach dem Tod zusammen zu ruhen, kommt ausschließlich ein Wahlgrab in Frage. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird für 20 Jahre erworben und kann verlängert werden.
Sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen sind in Erdwahlgräbern möglich. In einem Erdwahlgrab können neben Erdbestattungen auch Urnen beigesetzt werden. Je Grabstelle sind zwei Erdbestattungen und maximal sechs Urnenbeisetzungen zugelassen.
Die Angehörigen können auswählen, ob sie Blumen auf dem Grab oder ausschließlich eine Rasenfläche wünschen (Erdrasenwahlgrab). Die Bepflanzung des Grabes sowie das Anbringen von Grabschmuck ist dann nicht gestattet (Blumenspenden können an den dem jeweiligen Grabfeld zugeordneten Ablagestellen niedergelegt werden). Lediglich eine Rasenfläche begrünt die Anlage. Diese wird durch die Reutlinger Friedhöfe gepflegt. Auch Einfassungen oder Schrittplatten in der Rasenfläche sind nicht vorgesehen. Die Aufstellung eines Grabmals hingegen, welches den Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung entspricht, ist erlaubt.
Sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen sind in Erdwahlgräbern möglich. In einem Erdwahlgrab können neben Erdbestattungen auch Urnen beigesetzt werden. Je Grabstelle sind zwei Erdbestattungen und maximal sechs Urnenbeisetzungen zugelassen.
Die Angehörigen können auswählen, ob sie Blumen auf dem Grab oder ausschließlich eine Rasenfläche wünschen (Erdrasenwahlgrab). Die Bepflanzung des Grabes sowie das Anbringen von Grabschmuck ist dann nicht gestattet (Blumenspenden können an den dem jeweiligen Grabfeld zugeordneten Ablagestellen niedergelegt werden). Lediglich eine Rasenfläche begrünt die Anlage. Diese wird durch die Reutlinger Friedhöfe gepflegt. Auch Einfassungen oder Schrittplatten in der Rasenfläche sind nicht vorgesehen. Die Aufstellung eines Grabmals hingegen, welches den Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung entspricht, ist erlaubt.
Reihengräber sind Einzelgräber, entsprechend kann hier nur eine verstorbene Person bestattet werden. Die Lage des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Sie wird in einem dafür vorgesehenen Feld auf dem Friedhof zeitlich und räumlich der Reihe nach zugeteilt.
Reihengräber haben eine feste Laufzeit von 15 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit wird das Grab abgeräumt und eingeebnet.
Die Angehörigen können auswählen, ob sie Blumen auf dem Grab oder ausschließlich eine Rasenfläche wünschen (Erdrasenreihengrab). Die Bepflanzung des Grabes sowie das Anbringen von Grabschmuck ist dann nicht gestattet (Blumenspenden können an den dem jeweiligen Grabfeld zugeordneten Ablagestellen niedergelegt werden). Lediglich eine Rasenfläche begrünt die Anlage. Diese wird durch die Reutlinger Friedhöfe gepflegt. Auch Einfassungen oder Schrittplatten in der Rasenfläche sind nicht vorgesehen.Die Aufstellung eines Grabmals hingegen, welches den Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung entspricht, ist erlaubt.
Reihengräber haben eine feste Laufzeit von 15 Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit wird das Grab abgeräumt und eingeebnet.
Die Angehörigen können auswählen, ob sie Blumen auf dem Grab oder ausschließlich eine Rasenfläche wünschen (Erdrasenreihengrab). Die Bepflanzung des Grabes sowie das Anbringen von Grabschmuck ist dann nicht gestattet (Blumenspenden können an den dem jeweiligen Grabfeld zugeordneten Ablagestellen niedergelegt werden). Lediglich eine Rasenfläche begrünt die Anlage. Diese wird durch die Reutlinger Friedhöfe gepflegt. Auch Einfassungen oder Schrittplatten in der Rasenfläche sind nicht vorgesehen.Die Aufstellung eines Grabmals hingegen, welches den Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung entspricht, ist erlaubt.
Verstorbene Kinder, dazu zählen auch totgeborene und bei der Geburt verstorbene Kinder mit mehr als 500 Gramm Körpergewicht, sind bestattungspflichtig. Sie können in allen hier beschriebenen
Grabarten oder aber in einem eigenen Kindergrab beigesetzt werden. Es sind Erd- oder Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, beträgt 12 Jahre. Da es sich um Reihengräber handelt, ist eine darüber hinausgehende Grabbelegung nicht möglich.
Grabarten oder aber in einem eigenen Kindergrab beigesetzt werden. Es sind Erd- oder Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, beträgt 12 Jahre. Da es sich um Reihengräber handelt, ist eine darüber hinausgehende Grabbelegung nicht möglich.
Bestattungen nach muslimischen Brauch sind auf den Friedhof Römerschanze möglich. Für die rituelle Waschung der Angehörigen und des Leichnams werden entsprechende Räumlichkeiten angeboten. Zudem steht ein Aussegnungsstein bereit. Der gewaschene und in Tücher gewickelte Leichnam wird auf dem nach Mekka ausgerichteten Stein mit einem Totengebet verabschiedet.
Der Islam schreibt vor, dass der Verstorbene ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in die Grabnische gelegt wird. Anschließend wird diese mit Naturmaterialien (Erde, Holz, Stein) verschlossen und das Grab zugeschüttet. Die verstorbene Person kann aber auch auf Wunsch im Sarg bestattet werden. Islamische Vorschriften werden dann insoweit beachtet, dass die Verstorbenen auf die rechte Seite in Richtung Mekka gelegt werden.
Muslimische Gräber sind Wahlgräber, das heißt, es besteht die Möglichkeit einer Zweitbestattung, wenn Angehörige gemeinsam ruhen möchten.
Der Islam schreibt vor, dass der Verstorbene ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in die Grabnische gelegt wird. Anschließend wird diese mit Naturmaterialien (Erde, Holz, Stein) verschlossen und das Grab zugeschüttet. Die verstorbene Person kann aber auch auf Wunsch im Sarg bestattet werden. Islamische Vorschriften werden dann insoweit beachtet, dass die Verstorbenen auf die rechte Seite in Richtung Mekka gelegt werden.
Muslimische Gräber sind Wahlgräber, das heißt, es besteht die Möglichkeit einer Zweitbestattung, wenn Angehörige gemeinsam ruhen möchten.