Auf dem Friedhof Römerschanze wurde auf Anregung von Eltern eine weitere Grabanlage geschaffen: Hier können totgeborene und während der Geburt verstorbene Kinder mit weniger als 500 Gramm Körpergewicht sowie aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrüchte bestattet werden. Zentraler Punkt dieser Grabanlage ist eine Stele mit Gedenkstein. Zweimal im Jahr wird eine Urne mit der Asche dieser Kinder hier beigesetzt. Davor findet in der Feierhalle ein gemeinsamer Gedenk-gottesdienst statt. Die Bepflanzung dieser Grabanlage wird durch die Gemeinschaft der Reutlinger Friedhofsgärtner vorgenommen.
Bei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der Dreimeilenzone dem Meer übergeben. Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestim-mungen wie für eine Feuerbestattung.
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (als Voraussetzung für die Seebestattung) erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen. Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, wird von der Gemeinde erteilt, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung (als Voraussetzung für die Seebestattung) erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen. Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, wird von der Gemeinde erteilt, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.