Wenn die ersten Schneeflocken fallen und Straßen und Wege über Nacht mit einer Eisschicht überzogen sind, dann sind die Mitarbeiter*innen der Technischen Betriebsdienste fast rund um die Uhr im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass wir alle den Winter glimpflich überstehen. Allein 480 km Straßen, 300 km Geh- und Radwege sowie ca 600 Bushaltestellen müssen im Schichtbetrieb von Schnee und Eis befreit werden.
Der Winter ist aber auch eine Herausforderung für Sie. Für Wege und Flächen, die an Ihr Grundstück angrenzen, haben Sie als Anlieger die Verantwortung. Wenn der Winter Deutschland fest im Griff hat, ist das keine leichte Aufgabe.
Wie wir alle gemeinsam im Interesse unserer Mitmenschen und unserer Umwelt handeln können, damit der Winterdienst reibungslos ablaufen kann, darüber möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten Auskunft geben.
Zuständig für den städtischen Winterdienst sind die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR). Ihre Aufgabe ist das Räumen und Streuen von Fahrbahnen und öffentlichen Flächen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Täglich sorgen im Winterdiensteinsatz 240 Mitarbeiter*innen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege weiterhin zu benutzen sind. Die Winterdienstfahrzeuge sind werktags von 3.30 Uhr bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 4.30 Uhr bis 20 Uhr im Stadtgebiet im Einsatz.
Neben dem Einsatz von Großfahrzeugen zur Straßenräumung kommen auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen und Radwegen Schmalspurräumfahrzeuge zum Einsatz. Viele schmale und unzugängliche Wege werden von den Mitarbeitern der TBR von Hand geräumt und gestreut.
Laut Gesetzgeber müssen beim Winterdienst nicht grundsätzlich alle Straßen von Schnee und Eis befreit werden! Das ist vielmehr davon abhängig, ob es sich bei einer Straße um eine wichtige und eine gefährliche Straße handelt. Nur wenn beide Kriterien gleichzeitig vorliegen, muss eine Straße durch die TBR geräumt bzw. gestreut werden.
Die TBR gehen bei ihrer Arbeit nach einem Dringlichkeitsplan vor: als Erstes werden die ortsdurchquerenden Bundes- und Landesstraßen geräumt und gestreut. Dann die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zum Krankenhaus und die restlichen wichtigen Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen. Parallel kümmern sich die Räum- und Streufahrzeuge um Wohn- bzw. verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle.
Gehwege im Sinne der Satzung sind auch Fußwege oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg sowie Treppen. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können, mindestens jedoch auf 1,20 m Breite.
Die Bürger Reutlingens müssen dieser Streupflicht montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
In der Satzung wird aber auch die gebotene Sorgfalt des Straßenbenutzers betont. Sie beschreibt dessen Eigenverantwortung. Diese beinhaltet, sich den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen, z. B. durch vorsichtiges Fahren, Verzicht auf Fahrten, Benutzung von Winterreifen, Schneeketten und Tragen guten Schuhwerks.
Geben Sie Räumfahrzeugen Vorfahrt, indem Sie bei Stau mit Ihrem Wagen die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche freihalten.
Halten Sie ausreichend Durchfahrtsmöglichkeit für Räum- und Streufahrzeuge, indem Sie Ihr Fahrzeug möglichst nah am Fahrbahnrand parken. Beachten Sie dabei, dass Schneepflüge bis zu 3,50 m breit sind.
Seien Sie nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden.
Räumen Sie den Schnee nicht auf die Straße, sondern wallartig an die Gehwegkante, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Halten Sie Straßeneinlaufschächte frei.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Abfallbehälter am Abfuhrtag durch die Mitarbeiter der Müllabfuhr problemlos zum Müllfahrzeug gebracht werden können.
Entfernen Sie Eiszapfen und Schneeanhäufungen auf Dächern. Sie können herabfallen und vorbeigehende Passanten verletzten.
Wenn der Schnee geschmolzen ist, fegen Sie die Streumittel weg und entsorgen diese über den Restmüll.Und noch eine Bitte haben wir an Sie:
Viele ältere, kranke, gebrechliche oder behinderte Mitbürger können allein und ohne fremde Hilfe ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist jedoch nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb, sich die Notlage der Hilfsbedürftigen bewusst zu machen und den genannten Personenkreis durch aktive Mithilfe zu unterstützen.
Die TBR achten beim Streuen auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz: nur wo es unbedingt nötig ist, wird Salz eingesetzt. Denn Streusalz belastet unsere Haus- und Wildtiere, kann zu Schädigungen von Straßenbegleitgrün führen und die Ökologie unserer Gewässer empfindlich beeinträchtigen.
Auf Straßen verwenden die TBR meist trockenes Streusalz, dem je nach Witterung Sole beigefügt wird. Dieses mit moderner Gerätetechnik gestreute Feuchtsalz verringert die Streumenge und fördert eine rasche Tauwirkung. Erfahrungen belegen, dass bei ebenen Wohnstraßen und Gehwegen weitgehend auf Salz verzichtet werden kann. Hier werden zusätzlich Streumaterialien wie Splitt und Sand verwendet.
Welches Streumaterial verwenden Sie?
Bitte streuen Sie auf ebenen Gehwegen mit Splitt oder Sand. Verwenden Sie Salz nur bei Eisglätte oder Eisregen sowie an Gefällstrecken und Treppen, wenn dort die Rutschgefahr nicht durch Splitt oder Sand beseitigt werden kann.
Räum- und Streupflicht erfüllen und gleichzeitig die Umwelt schonen durch sorgsamen Umgang mit Streumaterial:
Vor dem Streuen Schnee und Eis mechanisch räumen. Das spart Streumaterial und schont die Umwelt.
Achten Sie beim Einkauf auf Streumaterial mit dem Umweltzeichen „Der blaue Engel – weil salzfrei“.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Anliegerpflichten steht Ihnen das Amt für öffentliche Ordnung zur Verfügung:
Telefon 07121/303-2889
Bei Fragen zum städtischen Winterdienst wenden Sie sich bitte an die Technischen Betriebsdienste Reutlingen:
Telefon 07121/303-2914